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   BSG, 21.05.2015 - B 5 R 8/15 B   

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BSG, 21.05.2015 - B 5 R 8/15 B (https://dejure.org/2015,16542)
BSG, Entscheidung vom 21.05.2015 - B 5 R 8/15 B (https://dejure.org/2015,16542)
BSG, Entscheidung vom 21. Mai 2015 - B 5 R 8/15 B (https://dejure.org/2015,16542)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 21.05.2015 - B 5 R 8/15 B
    Ein Beschwerdeführer muss mithin, um seiner Darlegungspflicht zu genügen, eine Rechtsfrage, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung (sog Breitenwirkung) darlegen (zum Ganzen vgl BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 70 mwN; Fichte in Breitkreuz/Fichte, SGG, 2. Aufl 2014, § 160a RdNr 42).

    Bezogen auf die Darlegungspflicht bedeutet das vorstehend Gesagte, dass die Beschwerdebegründung erkennen lassen muss, welcher abstrakte Rechtssatz in der höchstrichterlichen Entscheidung enthalten ist und welcher im Urteil des LSG enthaltene Rechtssatz dazu im Widerspruch steht; ferner muss aufgezeigt werden, dass auch das Revisionsgericht die oberstgerichtliche Rechtsprechung in einem künftigen Revisionsverfahren seiner Entscheidung zu Grunde zu legen haben wird (zum Ganzen vgl BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 72 mwN).

  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

    Auszug aus BSG, 21.05.2015 - B 5 R 8/15 B
    Dies genügt für die Zulassung der Revision aber gerade nicht (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BSG, 21.05.2015 - B 5 R 8/15 B
    Besondere Umstände liegen etwa vor, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, nicht eingeht, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (vgl BVerfGE 86, 133, 146 [BVerfG 19.05.1992 - 1 BvR 986/91], BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 29.10.2009 - 1 BvR 1729/09 - NZS 2010, 497, 498, RdNr 12).
  • BSG, 26.10.2004 - B 7 AL 16/04 R

    Rehabilitationsträger - vorläufige Zuständigkeit - notwendige Beiladung des

    Auszug aus BSG, 21.05.2015 - B 5 R 8/15 B
    Vor diesem Hintergrund lässt sich die (echte) notwendige Beiladung der DAK auch nicht aus der insoweit konträren Behauptung des Klägers herleiten, die Beklagte habe seinen Leistungsantrag nicht zeitgerecht an die an sich zuständige DAK weitergeleitet und sei deshalb nach § 14 SGB IX als sog erstangegangener Rehabilitationsträger anzusehen (s zur notwendigen Beiladung in diesen Fällen: BSG Urteil vom 26.10.2004 - B 7 AL 16/04 R - BSGE 93, 283 = SozR 4-3250 § 14 Nr. 1 und Beschluss vom 25.10.2012 - B 9 V 14/10 B - Juris RdNr 11).
  • BSG, 20.10.2009 - B 5 R 44/08 R

    Antrag auf medizinische Rehabilitationsmaßnahme - Kompetenzkonflikt zwischen

    Auszug aus BSG, 21.05.2015 - B 5 R 8/15 B
    Die Beschwerdebegründung versäumt es jedoch, aus dem herangezogenen Senatsurteil vom 20.10.2009 (B 5 R 44/08 R - BSGE 104, 294 = SozR 4-3250 § 14 Nr. 9) einen tragenden Rechtssatz herauszuarbeiten und aufzuzeigen, dass der Senat auf der Grundlage dieses Rechtssatzes eine Fallkonstellation, die mit derjenigen des Klägers vergleichbar ist, tragend anders entschieden hat als das LSG im angefochtenen Urteil.
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BSG, 21.05.2015 - B 5 R 8/15 B
    Im Übrigen ist grundsätzlich davon auszugehen, dass ein Gericht das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis genommen und erwogen hat, zumal es nach Art. 103 Abs. 1 GG nicht verpflichtet ist, auf jeden Gesichtspunkt einzugehen, der im Laufe des Verfahrens von der einen oder anderen Seite zur Sprache gebracht worden ist (vgl BVerfG SozR 1500 § 62 Nr. 16; BVerfGE 96, 205, 217 [BVerfG 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94]).
  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BSG, 21.05.2015 - B 5 R 8/15 B
    Deshalb muss die Beschwerdebegründung "besondere Umstände" des Einzelfalls aufzeigen, aus denen auf das Gegenteil geschlossen werden kann (vgl BVerfGE 28, 378, 384 f [BVerfG 27.05.1970 - 2 BvR 578/69]; 47, 182, 187 f; 54, 86, 91 f).
  • BVerfG, 06.08.2002 - 2 BvR 2357/00

    Verletzung des rechtlichen Gehörs in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 21.05.2015 - B 5 R 8/15 B
    Da das Gericht keine Fragen erörtern muss, die nach seiner materiellen Rechtsauffassung unerheblich sind (BVerfGE 70, 288, 293 f [BVerfG 08.10.1985 - 1 BvR 33/83]; BVerfG Kammerbeschluss vom 6.8.2002 - 2 BvR 2357/00 - NVwZ-RR 2002, 802, 803; Kummer, Die Nichtzulassungsbeschwerde, 2. Aufl 2010, RdNr 681), hätte die Beschwerdebegründung substantiiert darlegen müssen, dass der umfassende Vortrag des Klägers zu den "krankenversicherungsrechtlichen Regelungen" entscheidungserheblich gewesen ist und das Urteil möglicherweise anders ausgefallen wäre, wenn das Berufungsgericht die entsprechenden Ausführungen berücksichtigt hätte.
  • BSG, 11.05.2011 - B 5 R 22/10 R

    Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten - Erziehung im Ausland -

    Auszug aus BSG, 21.05.2015 - B 5 R 8/15 B
    Dies wäre nur dann der Fall, wenn das streitige Rechtsverhältnis zugleich in die Rechtssphäre der DAK unmittelbar eingreifen würde (stRspr, zB Senatsurteil vom 11.5.2011 - B 5 R 22/10 R - Juris RdNr 17).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BSG, 21.05.2015 - B 5 R 8/15 B
    Da das Gericht keine Fragen erörtern muss, die nach seiner materiellen Rechtsauffassung unerheblich sind (BVerfGE 70, 288, 293 f [BVerfG 08.10.1985 - 1 BvR 33/83]; BVerfG Kammerbeschluss vom 6.8.2002 - 2 BvR 2357/00 - NVwZ-RR 2002, 802, 803; Kummer, Die Nichtzulassungsbeschwerde, 2. Aufl 2010, RdNr 681), hätte die Beschwerdebegründung substantiiert darlegen müssen, dass der umfassende Vortrag des Klägers zu den "krankenversicherungsrechtlichen Regelungen" entscheidungserheblich gewesen ist und das Urteil möglicherweise anders ausgefallen wäre, wenn das Berufungsgericht die entsprechenden Ausführungen berücksichtigt hätte.
  • BVerfG, 29.10.2009 - 1 BvR 1729/09

    Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Berücksichtigung von

  • BSG, 10.02.2000 - B 3 P 12/99 R

    Feststellung der Pflegebedürftigkeit bei stationärer Pflege, Vergütungsanspruch

  • BSG, 07.02.2007 - B 6 KA 56/06 B
  • BVerfG, 27.05.1970 - 2 BvR 578/69

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 827/79

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • BSG, 21.07.2009 - B 7 AL 119/08 B
  • BSG, 28.09.2010 - B 5 R 88/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Divergenz -

  • BSG, 25.10.2012 - B 9 V 14/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensmangel -

  • BSG, 29.07.2009 - B 13 R 201/09 B
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Rechtsprechung
   BSG, 11.06.2015 - B 5 R 8/15 BH   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,31920
BSG, 11.06.2015 - B 5 R 8/15 BH (https://dejure.org/2015,31920)
BSG, Entscheidung vom 11.06.2015 - B 5 R 8/15 BH (https://dejure.org/2015,31920)
BSG, Entscheidung vom 11. Juni 2015 - B 5 R 8/15 BH (https://dejure.org/2015,31920)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 19.06.2000 - VI S 2/00

    Kindergeld; Auskunft über Einkünfte und Bezüge

    Auszug aus BSG, 11.06.2015 - B 5 R 8/15 BH
    Nach der Rechtsprechung des BSG und der anderen obersten Gerichtshöfe des Bundes setzt die Bewilligung von PKH voraus, dass nicht nur der Antrag, sondern auch die Erklärung zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen auf dem hierfür vorgeschriebenen Formular (§ 73a Abs. 1 S 1 SGG iVm § 117 Abs. 4 ZPO) innerhalb der vorliegend am 25.3.2015 abgelaufenen Rechtsmittelfrist beim BSG eingereicht werden (BVerfG SozR 1750 § 117 Nr. 2 und 6; BSG SozR 1750 § 117 Nr. 1 und 3; BVerwG Buchholz 310 § 166 VwGO Nr. 38; BFHE 193, 528; BGH Beschluss vom 9.7.1981 - VII ZR 127/81 - VersR 1981, 884).
  • BGH, 09.07.1981 - VII ZR 127/81

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Rechtsmittelfrist - Versäumung -

    Auszug aus BSG, 11.06.2015 - B 5 R 8/15 BH
    Nach der Rechtsprechung des BSG und der anderen obersten Gerichtshöfe des Bundes setzt die Bewilligung von PKH voraus, dass nicht nur der Antrag, sondern auch die Erklärung zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen auf dem hierfür vorgeschriebenen Formular (§ 73a Abs. 1 S 1 SGG iVm § 117 Abs. 4 ZPO) innerhalb der vorliegend am 25.3.2015 abgelaufenen Rechtsmittelfrist beim BSG eingereicht werden (BVerfG SozR 1750 § 117 Nr. 2 und 6; BSG SozR 1750 § 117 Nr. 1 und 3; BVerwG Buchholz 310 § 166 VwGO Nr. 38; BFHE 193, 528; BGH Beschluss vom 9.7.1981 - VII ZR 127/81 - VersR 1981, 884).
  • BSG, 11.03.2016 - B 13 R 7/15 BH
    Dabei kann hier dahingestellt bleiben, ob das bereits deshalb anzunehmen ist, weil die Klägerin bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist Angaben über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht auf dem seit dem 22.1.2014 vorgeschriebenen neuen - umfangreicheren - Formular, sondern nur auf dem zuvor heranzuziehenden Vordruck gemacht hat (vgl § 73a Abs. 1 S 1 SGG iVm § 117 Abs. 3 S 1 und Abs. 4 ZPO, § 1 Abs. 1 und § 4 Prozesskostenhilfeformularverordnung vom 6.1.2014, BGBl I 34 - s hierzu zB BSG Beschluss vom 11.6.2015 - B 5 R 8/15 BH - BeckRS 2015, 70297 RdNr 3).
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   BSG, 15.04.2015 - B 5 R 8/15 S   

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https://dejure.org/2015,14316
BSG, 15.04.2015 - B 5 R 8/15 S (https://dejure.org/2015,14316)
BSG, Entscheidung vom 15.04.2015 - B 5 R 8/15 S (https://dejure.org/2015,14316)
BSG, Entscheidung vom 15. April 2015 - B 5 R 8/15 S (https://dejure.org/2015,14316)
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